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Vertragsgestaltung und Vertragspflichten |
Ausgangspunkt vieler Rechtstreitigkeiten sind Auslegungsdifferenzen bei Verträgen. Geboten ist deshalb vorab eine professionelle Erarbeitung des Wordings des Vertrages, dessen Haupt- und Nebenpflichten. |
| Dennoch werden immer wieder Musterverträge oder bereits vorliegende Verträge aus einem anderen Geschäft benutzt. |
Hierbei wird übersehen, dass solche anzupassen sind, was beim Autor fundierte juristische Kenntnisse erfordert. Bei unsachgemässer Erarbeitung drohen den Parteien deshalb Rechtsnachteile, die später in einem gerichtlichen Prozess ausgefochten werden müssen. |
| Die Vertragsgestaltung in verschiedenen Sprachen ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei; dies aufgrund jahrelanger Erfahrung auf verschiedenen Wirtschaftsgebieten. Speziellerer Beachtung bedarf es bei der Wahl des anzuwendenden Rechts. Diese Frage stellt sich, wenn Parteien aus verschiedenen Staaten bei einem Vertragswerk beteiligt sind (internationale Verträge). Gewohnheitsmässig und wenig reflektiert, will jede Vertragspartei ihr Heimatrecht anwenden. Grund hierfür ist die Annahme, dass man das eigene Recht besser als die ausländische Gegenpartei kennt, was aber nicht sein muss. Auch die Vertragsgegner können einen inländischen Anwalt beauftragen bzw. das Heimatrecht kann eine einzelne Rechtsfrage durchaus ungünstiger als das Fremdrecht beantworten. |
| Bei Kaufverträgen kommt häufig im Sinne einer Konfliktlösung das Wienerkaufrecht, erschaffen 1980, zur Anwendung. Die pro und contra`s sind im Einzelfall detailliert abzuwägen. |
| Bei internationalen Verträgen ist stets auch der Gerichtsstand ein Thema. Der Gedanke diesen als Kompromiss in ein Drittland zu wählen, mag bestechend sein, aber möglicherweise nicht praktikabel. |

