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Unternehmensgründung Schweiz - Möglichkeiten

Gründung von AG und GmbH

Die Erweiterung und/oder Verlagerung von Geschäftsaktivitäten in die Schweiz ist sowohl aus steuerlichen, wie auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten attraktiv.
Das Advokaturbüro Fischer & Partner bietet Ihnen in diesem Bereich einen Full-Service an, der alle erforderlichen Schritte, Abklärungen mit Banken und Behörden und die Eintragung ins Handelsregister umfasst und es Ihnen so ermöglicht innerhalb von 4 – 8 Wochen Ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen

Die wichtigsten 2 Unternehmensformen in der Schweiz sind die AG und die GmbH, wobei die AG nach wie vor die bevorzugte Gesellschaftsform ist. Sie ist im Gegensatz zu z.B. Deutschland genauso problemlos zu gründen wie eine GmbH, bietet dabei aber neben der Anonymität der Aktionäre eine ungleich höhere Reputation als die GmbH.
Die GmbH empfiehlt sich als Gesellschaftsform nur dann, wenn auch eine tatsächliche operative Geschäftstätigkeit in der Schweiz und auf dem Schweizer Markt ausgeübt wird (z.B. Handwerksleistungen, Verkauf/Vertrieb von Produkten o.ä.).

Für grenzüberschreitende und internationale Geschäftstätigkeiten, Anbieten von Dienstleistungen, Abrechnung grösserer Beratungsleistungen, sämtliche Finanzdienstleistungen, Holdingstrukturen usw., ist allein die AG die geeignete und oftmals auch rechtlich erforderliche Unternehmensform.

Unternehmensgründung in der Schweiz - Grundsätzliche Voraussetzungen sind:

  • für die GmbH: ein Mindeststammkapital von CHF 20'000, im Augenblick noch mindestens 2 Gesellschafter für die Gründung (ab 2008 auch Ein-Personen GmbH möglich) und
    einen Geschäftführer mit Wohnsitz in der Schweiz (ab 2008 auch grenzüberschreitende Geschäftsführung möglich)
  • für die AG: ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000, drei Gründungsaktionäre und mindestens einen Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz

Die Leistungen von Fischer & Partner im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung in der Schweiz umfassen:

  • Beratung hinsichtlich passender Gesellschaftsform und steuerlicher Aspekte nach Doppelbesteuerungsabkommen;
  • Gründung (namensrechtliche Abklärung, Erstellung der Statuten, des Verwaltungsratsreglement, falls notwendig, eines Aktionärsbindungsvertrages)
  • Vermittlung einer Revisionsstelle und Treuhandgesellschaft für die Buchhaltung;
  • Vermittlung eines Bankkontaktes inkl. Einrichtung eines Kapitaleinzahlungskontos;
  • Komplette Vorbereitung der notariellen Beurkundung, d.h. Zusammenstellung von Gründungsurkunde, Bankeinzahlungsbestätigung, Annahmeerklärung der Revisionsstelle und der Verwaltungsräte;
  • Anmeldung der Gesellschaft nach erfolgter Gründung zum Handelsregister.
 
Im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung sind wir nach vorheriger Prüfung des Gesellschaftszweck und der Gründer gerne bereit auch Verwaltungsratsmandate zu übernehmen und Ihnen für die Anfangszeit in der Schweiz eine Domiziladresse anzubieten.
 
 
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Unternehmensgründung in der Schweiz mit Fischer und Partner
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