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Pauschalbesteuerung
(Besteuerung nach dem Aufwand)

Die schweizerische Eigenart der sogenannten Pauschalbesteuerung („lump-sum taxation) stellt eines der verschiedenen Instrumente im Rahmen der Steueroptimierung von ausländischen Privatpersonen vor dem Hintergrund einer Wohnsitzverlagerung in die Schweiz dar. Insbesondere ausländische Staatsangehörige aus EU Ländern, aber durchaus - nach individueller Vereinbarung – auch andere Ausländer, die über 55 Jahre alt sind, können in den Genuss dieser auch „Besteuerung nach dem Aufwand“ genannten Steuer gelangen.

Unsere Kanzlei, die auch in Zug, einem der Kantone mit den schweizweit tiefsten Steuersätzen, vor Ort vertreten ist, nimmt mit jedem interessierten Klienten eine strategische Analyse seiner Lebens-, Vermögens- und Erwerbssituation vor, bei Bedarf auch unter Einbezug des breiten Themas Erbschaftsregelung und Unternehmensnachfolgeplanung, und bietet massgeschneiderte, gesamtheitliche und nachhaltige Lösungen an.

 
 
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